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   OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14   

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https://dejure.org/2015,33534
OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14 (https://dejure.org/2015,33534)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.08.2015 - 3 A 11/14 (https://dejure.org/2015,33534)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. August 2015 - 3 A 11/14 (https://dejure.org/2015,33534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsMG
    Abmeldung einer Nebenwohnung von Amts wegen durch die Meldebehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14
    In Bezug auf den Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) müssen dementsprechend auch die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet werden und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 192 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 27.02.2015 - 3 A 462/14

    Verhältnismäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegenüber Teilnehmer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14
    Eine Divergenz in diesem Sinn liegt hingegen nicht vor, wenn das Gericht einen solchen Rechtssatz nur übersieht oder auf den von ihm zu entscheidenden Fall nicht richtig angewendet hätte (SächsOVG, Beschl. v. 27. Februar 2015 - 3 A 462/14 - , juris Rn. 15; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 132 Rn. 14 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 150/09

    Auslegung eines Begehrens auf Bescheinigung einer Verheiratung unter gemeinsamer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 11/14
    7 Zur Begründung ihrer Abweichungsrüge tragen die Kläger vor, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von einem Rechtssatz im Beschluss des erkennenden Senats vom 7. Mai 2010 - 3 D 150/09, 3 D 219/09 - ab.
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